Energieeffizient Sanieren – Kredit
Für die komplette Sanierung oder einzelne energetische Maßnahmen
Im Rahmen des Anreizprogramms „Energieeffizient Sanieren“ wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde, gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist die Einbindung eines Energieeffizenz-Experten, gefördert wird:
- KfW-Effizienshaus
- Einzelmaßnahmen
- Baudenkmale
- Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden
- Kauf von saniertem Wohnraum
Eine Kombination mit Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ist möglich. In diesem Fall beträgt die Zuschusshöhe 15 % Ihrer förderfähigen Kosten.
Einzelmaßnahmen
Wenn Sie keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, fördern wir auch Einzelmaßnahmen wie:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Um förderfähig zu sein, müssen diese Einzelmaßnahmen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen.
Außerdem fördern wir:
- Baunebenkosten
- Wiederherstellungskosten
- Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen
Eine detaillierte Liste der förderfähigen Maßnahmen finden Sie Downloads.