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Fenster und Türen sanieren

Energieeffizient Sanieren – Kredit

Für die komplette Sanierung oder einzelne energetische Maßnahmen

Im Rahmen des Anreiz­programms „Energie­effizient Sanieren“ wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde, gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist die Einbindung eines Energieeffizenz-Experten, gefördert wird:

  • KfW-Effizienshaus
  • Einzelmaßnahmen
  • Baudenkmale
  • Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden
  • Kauf von saniertem Wohnraum

Eine Kom­bination mit Einzel­maßnahmen zur Ver­besserung der Energie­effizienz ist möglich. In diesem Fall beträgt die Zuschuss­höhe 15 % Ihrer förder­fähigen Kosten.

Einzelmaßnahmen

Wenn Sie keinen KfW-Effizienz­haus-Standard anstreben, fördern wir auch Einzel­maßnahmen wie:

  •  Wärmedämmung von Wänden, Dach­flächen, Keller- und Geschoss­decken
  •  Erneuerung der Fenster und Außen­türen
  •  Erneuerung oder Optimierung der Heizungs­anlage
  •  Erneuerung oder Einbau einer Lüftungs­anlage

Um förderfähig zu sein, müssen diese Einzel­maß­nahmen bestimmte technische Mindest­anforderungen erfüllen.

Außerdem fördern wir:

  • Baunebenkosten 
  • Wiederherstellungskosten 
  •  Beratungs-, Planungs- und Bau­begleitungs­leistungen

Eine detaillierte Liste der förder­fähigen Maß­nahmen finden Sie  Downloads.