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Der Staat möchte, dass Sie Energie sparen!

Informieren Sie sich bitte auf kfw.de, ob eine für Sie in frage kommende Förderung aktuell bezuschusst wird und der Fördertopf über ausreichende Mittel verfügt.

Steuerbonus oder KfW Förderprogramme für Fenster und Türen nutzen

Image: Steuerbonus 20% STEUERN SPAREN dank energetischer Sanierung

Nutzen Sie den Steuerbonus!

Durch den Austausch alter Fenster gegen moderne Energiespar-Fenster gibt es seit dem 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 einen neuen, attraktiven Steuerbonus – alternativ zur KfW-Förderung. Damit können Sie 20% Ihrer Aufwendungen verteilt über drei Jahre von der Steuerschuld abziehen lassen. Gefördert werden Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen. Alle Infos zum Steuervorteil finden Sie hier.

KFW-FÖRDERPROGRAMM 455-E unterstützt Ihre neue Haustür

Förderprogramm 455 „Einbruchschutz – Investitionszuschuss“ 

Mit diesem Programm werden auch Umbau- und Sanierungsarbeiten zur Verbesserung zum Schutz vor Einbrüchen und zur Erhöhung des Komforts gefördert. Hierzu zählt auch eine neue Haustür. Diese muss jedoch bestimmten Anforderungen entsprechen, damit das Sanierungsprojekt gefördert werden kann. Weiterlesen

kfw serviceKFW-FÖRDERPROGRAMM 261/262

Fenster- und Außentüren durch Komplettsanierung des gesamten Gebäudes

Aktuell gibt es von der KfW-Bank stolze 20% Tilgungszuschuss für neue Fenster und Außentüren für ein komplettes Maßnahmenpaket mit neuen Fenstern, Heizung, Solar, Dämmputz etc. – je energieeffizienter, desto mehr gibt’s vom Staat dazu. Alternativ bei Einzelmaßnahmen ist die Förderung als Zuschuss durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

kfw serviceKFW-ZUSCHUSS Einbruchschutz

Einbruchschutz in Bestandsgebäuden:
Kredit oder Zuschuss der KfW

Im Folgenden erhalten Sie nützliche Tipps, wie Sie sich schützen und Ihre vier Wände effektiv gegen einen Ein­bruch sichern. Für die Umsetzung einzelner Maß­nahmen an bestehenden Wohn­gebäuden können Sie die Förder­produkte der KfW nutzen.

Unser Tipp: Kombinieren Sie Maß­nahmen der Energie- und Barriere­reduzierung mit dem Einbruch­schutz.

KFW senkt Zinssatz der Bundesförderung für effiziente Gebäude auf 0,57%

Der Zinssatz für einen Kredit der KfW ist auf den Tiefstwert von nur 0,57 % gesunken. Bis zu 60.000 € je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen oder bis zu 150.000 € je Wohneinheit für ein Effizienzhaus gibt die KfW als staatlich vergünstigten Förderkredit aus. Wer einen Sanierungs-Kredit zu den aktuellen Konditionen bei seiner Hausbank beantragt, bekommt den niedrigen Zinssatz für 10 Jahre festgeschrieben.

Fürs Effizienzhaus gibt’s zum zinsgünstigen Kredit zusätzlich einen Tilgungszuschuss von 15 % bis zu 50 %. Je besser der Energiestandard umso höher der Tilgungszuschuss von der KfW. Von beachtlichen 18.000 € für ein KfW-Effizienzhaus 55 bis zu möglichen 75.000 € für die Sanierung zum Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse. Mit einem Sanierungs-Fahrplan bekommen Sie sogar 5% extra zum Tilgungszuschuss. 

Welches Effizienzhaus-Potential im Eigenheim steckt, kann vorab ein Energieberater berechnen. Der kann verschiedene Sanierungs-Varianten durchspielen, Investitionen und Einsparungen ermitteln und konkrete Handlungsempfehlungen geben.

Steuerermäßigungen nach Einkommensteuergesetz (EStG)

§35a Haushaltsnahe Handwerkerleistungen

Bis zu 1.200€ Zuschuss für neue Fenster und Haustüren

Die Modernisierung von Fenstern und Haustüren lohnt sich steuerlich: Ausbau der alten und Montage der neuen Bauelemente sind recht arbeitsintensiv; der – separat ausgewiesene! – Lohnkostenanteil macht beim fachgerechten Fensteraustausch schon mal bis zur Hälfte des Rechnungsbetrags aus – und genau davon können Sie sich 20 Prozent (max. 1.200 €) gemäß § 35a Einkommensteuergesetz als Steuerbonus zurückholen!

Beachten Sie: Wenn der Steuerbonus in Anspruch genommen wird, gibt es jedoch keine KfW-Fördermittel – und umgekehrt.

§35c Energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzen Gebäuden

Max. 40.000€ Zuschuss für neue Fenster und Haustüren

Das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht ergänzt das Einkommensteuergesetz um den §35c „Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden“. Demnach können 20 Prozent der Aufwendungen (max. 200.000€) direkt von der Steuerschuld abgesetzt werden. Über drei Jahre ergibt sich diese Verteilung der Einkommensteuer-Ermäßigung:

  • 7% der Aufwendungen des Steuerpflichtigen im Kalenderjahr des Abschlusses
  • 7% der Aufwendungen des Steuerpflichtigen im folgenden Kalenderjahr
  • 6% der Aufwendungen des Steuerpflichtigen im übernächsten Kalenderjahr

Beachten Sie: Wenn der Steuerbonus in Anspruch genommen wird, gibt es jedoch keine KfW-Fördermittel – und umgekehrt.

Wenn Sie es genau wissen möchten …

Bitte beachten Sie:

  • Ausführliche Informationen finden Sie natürlich direkt auf der Website der KfW und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

  • Sie können wahlweise die KfW-Förderungen oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, aber nicht beides gleichzeitig.

  • Sämtliche Angaben sind komprimiert und unverbindlich, Stand 07/2021; Änderungen z.B. infolge veränderter politischer Rahmenbedingungen vorbehalten.

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