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Fenster sanieren und Fördergelder gleich mit beauftragen!

 

 

Jetzt bis zu 20% Fördergelder erhalten und Ihren Fenstertausch als förderfähige BEG-Einzelmaßnahme planen. Ihr EGE-Fachhandelspartner übernimmt die Beantragung der Fördergelder und erspart Ihnen den Papierkram.

  • Grundsätzlich gilt: Mit dem Vorhaben darf erst nach erfolgreicher Beantragung gestartet werden!

  • Sie haben bereits einen Sanierungsfahrplan für Ihr Haus erstellen lassen? Toll, dann sind 20 % Zuschuss möglich.

  • Infobroschüre zum Thema 

Fenster beauftragen und Fördergelder dazu erhalten? Ja, das geht!

Jetzt Fördergelder sichern!

Zeitersparnis durch effiziente Abwicklung des Antragsprozesses


Sie möchten Ihre Fenster sanieren? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Fenstersanierung und den verfügbaren Fördergeldern im Rahmen der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude). Unsere EGE-Fachhandelspartner haben die Möglichkeit, Ihnen Fördergelder über unseren EGE-Förderservice einfach und schnell zu beantragen. 

Der EGE-Förderservice ermöglicht Ihnen die kinderleichte Fördermittelbeantragung direkt über Ihr Fachunternehmen abwickeln zu lassen. Planen Sie Ihre Fenstersanierung einfach mit staatlichem Förder­bonus.

Der Zuschuss beträgt mind. 15%. Sie haben bereits einen individuellen ­Sanierungsfahrplan (iSFP)? Super, dann sind zusätzlich 5% Förderbonus möglich. 

Transparenz und Sicherheit durch unsere vertrauenswürdigen Partner und bewährten Prozesse

Alles aus einer Hand.


Durch unseren EGE-Förderservice können unsere Fachpartner den gesamten Antragsprozess für die Fördergelder zur Fenstersanierung einfach und zeitsparend abwickeln. Der Förderservice unterstützt unsere Fachhandelsparter bei der Erstellung der Antragsunterlagen und er behält den Bearbeitungsstatus für Sie im Blick.

Wie das geht?
Im Hintergrund arbeiten wir mit der febis Service GmbH zusammen. Die Fördermittelspezialisten stehen unseren Fachpartnern jederzeit zur Verfügung und sichern die Anträge ab. 

Erhöhung Ihrer finanziellen Möglichkeiten zur Realisierung Ihrer Projekte oder Vorhaben

  • Die BEG-Fördergelder werden im Vorfeld von Ihrem EGE-Fachpartner beantragt. 
  • Ein weiterer Energieberater ist nicht notwendig.
  • Prüfung erfolgt online über den EGE-Förderservice.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, welcher eine Vereinbarung zu einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung in Bezug auf die Förderzusage haben muss.
  • Es handelt sich um ein Bestandsgebäude, d.h. der ­Bau­antrag bzw. die Bauanzeige liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. fünf Jahre zurück
  • Der Antragsteller ist Eigentümer, Pächter oder Mieter des Gebäudes oder Gebäudeteils, in dem die Maßnahme ­umgesetzt werden soll.
  • Die geplanten Fenster/Türen können die geforderten U-Werte einhalten.

Welche Gebäude erfüllen die Voraussetzungen für eine BEG-Einzelmaßnahme im Bereich der Fenstersanierung?

Baujahr vor 1977

Häuser, die vor 1977 erbaut wurden, werden gefördert, sofern die Fassade nachträglich gedämmt wurde (Nachweise müssen erbracht werden).

1977–2019

In der Regel sind Häuser ab Baujahr 1977 (1. Wärmeschutzverordnung) und bis Baujahr 2019 (EnEV) förderfähig.

ab 2019

Nicht förderfähig sind Häuser, die nicht älter als 5 Jahre sind. Für eine BEG-Förderung muss Bauanzeige/Bauantrag mindestens 5 Jahre zurückliegen.

Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten

Der geforderte U-Wert bei Sanierung beträgt für Fenster und Türen weiterhin: 

im Wohngebäude: 

  • Fenster, Balkon- u. Terrassentüren (0,95 W/qmK)
  • Barrierearme / einbruchhemmende Fenster, Balkon- u. Terrassentüren (1,1 W/qmK)
  • Außentüren beheizter Räume, Hauseingangstüren (1,3 W/qmK)

bei Nichtwohngebäude: 

  • Fenster, Balkon- u. Terrassentüren (1,3 W/qmK)
  • Barrierearme / einbruchhemmende Fenster, Balkon- u. Terrassentüren (1,4 W/qmK)
  • Außentüren beheizter Räume, Hauseingangstüren (2,0 W/qmK)