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NEU! KfW staffelt Zuschuss zum Einbruchschutz

KfW -  20 % Zuschuss für Investitionen bis zu 1.000 €

Dienstag, September 19, 2017: Mit dem Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ fördert die KfW auch Maßnahmen zum Einbruchschutz von Hauseigentümern (Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen) und Mietern. Ab sofort gelten beim Einbruchschutz gestaffelte Zuschüsse. Die ersten 1.000 € der förderfähigen Investitionskosten werden nun mit 20 % (vorher 10 %) bezuschusst. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 € hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von 10 % gewährt.

Diese neue gestaffelte Förderung gilt pro Antragsteller und Gebäude. Anträge müssen vor Vorhabensbeginn online über das KfW-Zuschussportal gestellt und die Maßnahmen durch einen Fachhandwerker ausgeführt werden. Die Mindestinvestitionssumme zur Antragstellung liegt bei 500 €, Zuschüsse werden bis zu einem Investitionsvolumen von max. 15.000 € pro Wohneinheit gewährt.

Bei der Antragstellung ist zukünftig eine Sperrfrist zu beachten. Um möglichst vielen Bauherren diese Fördermöglichkeit offen zu halten, können bereits einmal geförderte Investoren erneute Zuschussanträge für Baumaßnahmen am gleichen Gebäude erst 12 Monate nach der ersten Förderzusage stellen.

Quelle, www.kfw.de (http://www.foerderdata.de/neu-kfw-staffelt-zuschuss-zum-einbruchschutz)

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