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Fenster und Türen sanieren

Mehr Sicherheit wird von der KfW gefördert

Einbruchschutz in Bestandsgebäuden: Kredit oder Zuschuss der KfW

Die Zahl der Einbrüche in Deutsch­land nimmt stetig zu. Im Folgenden erhalten Sie nützliche Tipps, wie Sie sich schützen und Ihre vier Wände effektiv gegen einen Ein­bruch sichern. Für die Umsetzung einzelner Maß­nahmen an bestehenden Wohn­gebäuden können Sie die Förder­produkte der KfW nutzen.

Unser Tipp: Kombinieren Sie Maß­nahmen der Energie- und Barriere­reduzierung mit dem Einbruch­schutz.

Hinweise zum Zuschuss für private Eigen­tümer und Mieter

  • Wer Maßnahmen zum Einbruch­schutz an einem bestehenden Wohn­gebäude oder einer Eigentums­wohnung durchführen lässt, erhält je nach Höhe der Investitions­kosten Zuschüsse von mind. 50 Euro bis max. 1.500 Euro.
  • Wer zusätzlich Maß­nahmen zur Barriere­reduzierung umsetzt (Kombiantrag), erhält einen erhöhten Zuschuss je nach Höhe der Investitions­kosten von mind. 200 Euro bis max. 6.250 Euro.
  • Bei allen Maßnahmen sind sowohl Material­kosten als auch Hand­werker­leistungen förder­fähig.

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Stellen Sie Ihren Antrag bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen über das KfW-Zuschussportal.
  • Die Maßnahmen werden durch ein Fach­unter­nehmen des Hand­werks ausgeführt.

Die aktuellen Förder­bedingungen für den Investitions­zuschuss finden Sie hier.
Alternativ fördern wir die Maß­nahmen auch über einen Kredit.

Einbruchschutz mit Förderung der KfW

Einbruch­hemmende Haus- und Wohnungs­türen

Bei einbruch­hemmenden Türen sind typische Schwach­stellen wie Türblatt, Zarge oder Verglasung verstärkt, so dass sie gewalt­tätigen Einwir­kungen von außen länger stand­halten als herkömm­liche Türen. Der Einbrecher verliert dadurch kost­bare Minuten und die Wahr­schein­lichkeit, dass er bei seiner Tat gestört wird, steigt.

Als zusätzliche Barriere können Sie Bau­teile wie einen Sperr­bügel an der Innen­seite der Haus- oder Wohnungs­tür anbringen.

Doch jede Tür ist nur so sicher wie ihr Schloss. Einbruch­hemmende Tür­schlösser mit speziellen Zylindern, Schutz­beschlägen und Schließ­blechen bieten Einbruchs­werk­zeugen weniger Angriffs­punkte. Für optimalen Schutz ist vor allem die Pass­genauig­keit der einzelnen Bestand­teile einer Tür entscheidend.

Orientieren Sie sich bei der Wahl Ihrer neuen Haus- oder Wohnungs­tür und der Schlösser an den ausgewiesenen Qualitäts­siegeln und Wider­stands­klassen. Förderfähig in den KfW-Programmen sind Türen ab Wider­stands­klasse RC2 nach DIN EN 1627.

Einbruch­hemmende Fenster und Fenster­türen

Für das Erdgeschoss und Zimmer im Souterrain empfiehlt die Polizei einbruch­hemmende Fenster und Fenster­türen. Diese zeichnen sich beispiels­weise durch eine extra stabile Rahmen­konstruktion, Scheiben aus Sicher­heits­glas oder abschließ­bare Griffe aus. Weiterhin halten gleich mehrere Mauer­anker die Rahmen fest in der Wand.

Fenster und Fenster­türen, die von außen leicht zu erreichen sind, sollten zusätzlich durch Roll­läden oder Fenster­gitter gesichert werden.


Achten Sie beim Kauf von neuen Fenstern und Fenster­türen auf die angegebenen Wider­stands­klassen. Förder­fähig sind Fenster ab Wider­stands­klasse RC2 nach DIN EN 1627.