Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss 430
Verbesserte Förderung im KfW Programm 430: Energieeffizient Sanieren
Wer keinen Sanierungskredit benötigt und Sanierungskosten aus Rücklagen bestreiten kann, profitiert auch von deutlich besseres Zuschüssen im KfW-Programm 430. Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fensteraustausch oder neue Haustür erhöht sich der Investitionszuschuss um 10 %.
Was beinhaltet das KfW-Programm 430?
Für die komplette Sanierung oder einzelne energetische Maßnahmen
Im Rahmen des Anreizprogramms „Energieeffizient Sanieren“ wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde, gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist die Einbindung eines Energieeffizenz-Experten, gefördert wird:
- KfW-Effizienshaus
- Einzelmaßnahmen
- Baudenkmale
- Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden
- Kauf von saniertem Wohnraum
Eine Kombination mit Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ist möglich. In diesem Fall beträgt die Zuschusshöhe 15 % Ihrer förderfähigen Kosten.
Einzelmaßnahmen
Wenn Sie keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, fördern wir auch Einzelmaßnahmen wie:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Um förderfähig zu sein, müssen diese Einzelmaßnahmen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen.
Außerdem fördern wir:
- Baunebenkosten
- Wiederherstellungskosten
- Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen
Eine detaillierte Liste der förderfähigen Maßnahmen finden Sie Downloads.
Zuschüsse im KfW-Programm 430 im Überblick
- KfW-Effizienzhaus 55 >> 40 % der förderfähigen Kosten, max. 48.000 €
- KfW-Effizienzhaus 70 >> 35 % der förderfähigen Kosten, max. 42.000 €
- KfW-Effizienzhaus 85 >> 30 % der förderfähigen Kosten, max. 36.000 €
- KfW-Effizienzhaus 100 >> 27,5 % der förderfähigen Kosten, max. 33.000 €
- KfW-Effizienzhaus 115 >> 25 % der förderfähigen Kosten, max. 30.000 €
- KfW-Effizienzhaus Denkmal >> 25 % der förderfähigen Kosten, max. 30.000 €
- Einzelmaßnahme Sanierung >> 20 % der förderfähigen Kosten, max. 10.000 €
Darüber hinaus können Förderungen auch zum Thema Sicherheit in Anspruch genommen werden.
Weitere Innformationen haben wir Ihnen dazu hier zusammen gestellt.