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Beste Qualität aus Deutschland

Fenster und Türen sanieren

Mit Fördergeldern Fenster und Türen sanieren.

Steuerbonus, BEG, KfW welche Förderung passt bei Ihnen?

Der Staat möchte, dass Sie Energie sparen!

Bauen, sanieren, modernisieren? Alles zu teuer?

Die aktuelle Situation in der Baubranche ist weit davon entfernt, die von der Bundesregierung geplanten Wohneinheiten in der geplanten Zeit energetisch zu sanieren, geschweige denn neu zu bauen. Bauanträge verzeichnen einen Rückgang, Handwerker sind noch immer voll ausgelastet. Wie Sie sicherlich wissen, sind die Baustoffpreise in den vergangenen Monaten stark gestiegen. Dies liegt an verschiedenen Faktoren, wie der hohen Nachfrage, den Lieferengpässen und den gestiegenen Transportkosten.

Diese Entwicklung stellt uns alle vor große Herausforderungen und erfordert eine flexible Anpassung an die Marktbedingungen.

Wir als Ihr zuverlässiger Partner aus dem Bereich Fenster und Türen sind bemüht, Ihnen trotz dieser Schwierigkeiten eine hohe Qualität und einen fairen Preis zu bieten. Wir achten darauf, dass wir unsere Verträge transparent und nachvollziehbar gestalten und Ihnen mögliche Preisschwankungen rechtzeitig mitteilen.

Unsere EGE-Fachhandelspartner bieten Ihnen mit dem EGE-Förderservice die Möglichkeit, mit staatlichem Förderbonus zu modernisieren.

Infos zum EGE-Förderservice für Fachhandelspartner

Mit Fördergeldern bauen ist eine gute Entscheidung!

Die energetische Sanierung wird für immer mehr Kunden in den nächsten Jahren ein Thema werden. Der Klimaschutz ist uns allen wichtig. Die energetische Sanierung umfasst verschiedene Maßnahmen, wie die Dämmung der Außenwände, des Dachs und des Kellers, den Austausch der Fenster und Türen, die Erneuerung der Heizungsanlage oder die Installation einer Solaranlage. Diese Maßnahmen gekonnt zu beraten und auch die entsprechenden Förderprogramme gleich aufzuzeigen, ist für die Zukunft ein wichtiger Baustein in der Planung von Sanierungsmaßnahmen. Es reicht nicht, nur Fenster und Türen einzubauen. Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Fachhandwerker darauf, ob Ihnen ein Ausblick darauf gegeben werden kann, welche Fördermaßnahmen genutzt werden können und ob Ihnen geholfen wird, Fördertöpfe zu beantragen, um die finanzielle Belastung zu mindern.

EGE Fachhändler haben die Möglichkeit, mit dem EGE-Förderservice die komplizierten und umfangreichen Fördermittel kompetent, sicher und schnell für Ihre Kunden zu beantragen. Im Hintergrund arbeiten EGE-Fachpartner mit Energieexperten und Fördermittelprofis zusammen, die unseren Fachpartnern via Online-Tool und Service Hotline jederzeit zur Verfügung stehen, um das Beste für Ihre Kunden herauszuholen.

EGE unterstützt damit bei der Beantragung von Fördermitteln, die vom Staat oder von anderen Institutionen für die energetische Sanierung angeboten werden. Wenn Sie Interesse an einer energetischen Sanierung haben, sind Sie bei einem autorisierten EGE-Fachhandelspartner in den besten Händen.

Hier Fachhändler finden.

Steuerermäßigungen nach Einkommensteuergesetz (EStG)

§35a Haushaltsnahe Handwerkerleistungen

Bis zu 1.200€ Zuschuss für neue Fenster und Haustüren

Die Modernisierung von Fenstern und Haustüren lohnt sich steuerlich: Ausbau der alten und Montage der neuen Bauelemente sind recht arbeitsintensiv; der – separat ausgewiesene! – Lohnkostenanteil macht beim fachgerechten Fensteraustausch schon mal bis zur Hälfte des Rechnungsbetrags aus – und genau davon können Sie sich 20 Prozent (max. 1.200 €) gemäß § 35a Einkommensteuergesetz als Steuerbonus zurückholen!

Beachten Sie: Wenn der Steuerbonus in Anspruch genommen wird, gibt es jedoch keine KfW-Fördermittel – und umgekehrt.

§35c Energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzen Gebäuden

Max. 40.000€ Zuschuss für neue Fenster und Haustüren

Das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht ergänzt das Einkommensteuergesetz um den §35c „Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden“. Demnach können 20 Prozent der Aufwendungen (max. 200.000€) direkt von der Steuerschuld abgesetzt werden. Über drei Jahre ergibt sich diese Verteilung der Einkommensteuer-Ermäßigung:

  • 7% der Aufwendungen des Steuerpflichtigen im Kalenderjahr des Abschlusses
  • 7% der Aufwendungen des Steuerpflichtigen im folgenden Kalenderjahr
  • 6% der Aufwendungen des Steuerpflichtigen im übernächsten Kalenderjahr

Beachten Sie: Wenn der Steuerbonus in Anspruch genommen wird, gibt es jedoch keine KfW-Fördermittel – und umgekehrt.

Bitte beachten Sie:

  • Ausführliche Informationen finden Sie natürlich direkt auf der Website der KfW und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

  • Sie können wahlweise die KfW-Förderungen, die BEG oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, aber nicht beides gleichzeitig.

  • Sämtliche Angaben sind komprimiert und unverbindlich, Stand 04/2023; Änderungen z.B. infolge veränderter politischer Rahmenbedingungen vorbehalten.

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