KfW Förderprogramm "Energieeffizientes Sanieren"
Von 75.000 EUR auf 100.000 EUR!
Zum 01.08.2015 werden die Förderkredite im Programm „Energieeffizient Sanieren“ der KfW Bank erhöht.
6 FAKTEN die Sie wissen sollten:
Noch bessere Förderung durch die KfW Bank für »Energieeffizientes Sanieren«
- Höchstbetrag für Förderkredite im Programm „Energieeffizient Sanieren“ steigtvon 75.000 EUR auf 100.000 EUR pro Wohneinheit
- Erhöhung der Tilgungszuschüsse im Kreditprogramm auf bis zu 27,5 % des Darlehensbetrags(max. 27.500 EUR pro Wohneinheit)
- Eigeninitiative lohnt sich: Bauherren die die Sanierungen aus eigenen Mitteln stemmen, können zukünftig einen Investitionszuschuss von maximal 30.000 EUR z. B. für ihre Eigentumswohnung erhalten oder maximal 60.000 EUR für ihr Zweifamilienhaus.
- Je anspruchsvoller der Energieeffizienzstandard nach Sanierung ist,umso stärker die Förderung der KfW.
- Die bisherigen Zuschüsse werden für alle KfW-Effizienzhaus-Standards um 5 Prozentpunkte aufgestockt.
- Jüngere Wohngebäude werden förderfähig (Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt)
Darüber hinaus werden von nun an energieeffiziente Einzelmaßnahmen beim Sanieren auch mit einem Tilgungszuschuss von 7,5 % gefördert. Einzelmaßnahmen sind eine Alternative für Bauherren, für die sich eine Komplettsanierung zu einem KfW-Effizienzhaus noch nicht rechnet oder die schrittweise sanieren wollen.
Das Programm „Energieeffizient Sanieren“ dient der Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Zum Förderratgeber der kfW Bank.
Verbesserung der Investitionszuschüsse
um 5 Prozentpunkte im Einzelnen:
- KfW-Effizienzhaus 55: nun 30 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 30.000 EUR pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 70: nun 25 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 25.000 EUR pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 85: nun 20 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 20.000 EUR pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 100: nun 17,5 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 17.500 EUR pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 115: nun 15 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 15.000 EUR pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus Denkmal: nun 15 % der förderfähigen Investitions-kosten, max. 15.000 EUR pro Wohneinheit
Verbesserung der Tilgungszuschüsse
für Kredite um 5 Prozentpunkte im Einzelnen:
- KfW-Effizienzhaus 55: nun 27,5 % des Kreditbetrages, max. 27.500 EUR pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 70: nun 22,5 % des Kreditbetrages, max. 22.500 EUR pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 85: nun 17,5 % des Kreditbetrages, max. 17.500 EUR pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 100: nun 15 % des Kreditbetrages; max. 15.000 EUR pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 115: nun 12,5 % des Kreditbetrages, max. 12.500 EUR pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus Denkmal: nun 12,5 % des Kreditbetrages, max. 12.500 EUR pro Wohneinheit
Weitere Verbesserungen im Einzelnen:
- Einführung eines Tilgungszuschusses von 7,5 % für Einzelmaßnahmen im Kreditprogramm
- Erhöhung des Förderhöchstbetrags von 75.000 EUR auf 100.000 EUR pro Wohneinheit
- Anpassung des Baujahres: Gebäude mit Bauantrag bis zum 31.01.2002 sind nun förderfähig (bislang 01.01.1995)
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite: www.kfw.de oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.
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